Folgende Gewichtangaben sind für Ihren Wohnwagen | Wohnmobil relevant?
Masse in fahrbereitem Zustand:
Die Masse in fahrbereitem Zustand nach VO (EU) 1230/2012 beinhaltet das Leergewicht des Fahrzeuges (Eigengewicht des Fahrzeuges inklusive Fahrer (75 kg) und Kraftstofftank zu 90 % gefüllt) und folgende Grundausstattung: gefüllter Wassertank (mit reduziertem Wassertankvolumen für die Fahrt), eine zu 100 % gefüllte Alugasflasche mit 11 kg Füllung und eine Kabeltrommel.
Die Masse in fahrbereitem Zustand setzt sich zusammen aus:
- Leergewicht (Masse des leeren Fahrzeugs) mit der werkseitig eingebauten Serienausstattung
- Gewicht des Fahrers (75 Kg)
- Gewicht der Grundausstattung
Zum Leergewicht gehören die eingefüllten Schmiermittel wie Öle und Kühlflüssigkeiten, das Bordwerkzeug, das Ersatzrad und ein zu 90 % gefüllter Kraftstofftank. Als Gewicht des Fahrers werden immer 75 kg angerechnet, unabhängig davon, wie viel der Fahrer tatsächlich wiegt. Die Grundausstattung umfasst alle Ausrüstungsgegenstände und Flüssigkeiten,die für die sichere und ordnungsgemäße Nutzung des Fahrzeugs notwendig sind.
Das Gewicht der Grundausstattung beinhaltet:
- ein zu 90 % gefülltes Wassersystem (Wassertank und Leitungen)
- zu 100 % gefüllte Alu-Gasflaschen
- ein gefülltes Heizungssystem
- die Versorgungsleitungen für die 230-V-Versorgung (Kabeltrommel)
- ein gefülltes Toilettenspülsystem
- den Einbausatz für eine Zusatzbatterie, wenn eine Zusatzbatterie möglich ist
- Der Abwassertank und der Fäkalientank sind leer.
Technisch zulässige Gesamtmasse:
Die technisch zulässige Gesamtmasse und die Achslasten dürfen durch persönliche Ausrüstung, mitfahr-ende Personen und Sonderausstattung nicht überschritten werden. Zu Ihrer Information geben wir zusätzlich das Nettogewicht des Fahrzeuges an. Dies bezeichnet das Eigengewicht des Fahrzeuges im Serienzustand ohne jegliche Befüllung, Sonderzubehör und Personen. Der Einbau von Sonderausstatt-ungen erhöht das Eigengewicht des Fahrzeugs und vermindert die Zuladung um die angegebenen Gewichtswerte. Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Zusatzausstattung ordern und/oder mit mehreren Personen auf Reisen gehen, sollten Sie prüfen, ob eine Auflastung des Fahrzeugs sinnvoll ist!
Zuladung:
Die werkseitige Berechnung der Zuladung erfolgt zum Teil auf der Basis von pauschalisierten Gewichten. Die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand darf aus Sicherheitsgründen aber in keinem Fall überschritten werden.
In den Fahrzeugpapieren ist nur die technisch zulässige Gesamtmasse und die Masse in fahrbereitem Zustand angegeben, nicht aber das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir, das beladene Fahrzeug (mit allen auf der Reise im Fahrzeug mitgeführten Gegenständen und allen Personen) vor Fahrtbeginn auf einer öffentlichen Waage (z.B. Wertstoffhof) zu wiegen.
Die Zuladung ist der Gewichtsunterschied zwischen der technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand und der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand.
Anhängelasten:
Die in dieser Preisliste angegebenen Anhängelasten sind technisch bedingte Maximalangaben auf Basis des Fahrgestells. Die tatsächliche Anhängelast kann aufgrund der nachträglich oder ab Werk verbauten Ausstattung sowie der individuellen Beladungssituation stark variieren. Entscheidend ist das im Rahmen einer Verwiegung festgestellte effektive Gewicht von Zugfahrzeug und Anhänger. Zwingend erforderlich ist die Einhaltung dieses Zuggesamtgewichts sowie die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts von Zugfahrzeug und Anhänger. Anhängelasten können nicht erhöht werden.
Zuggesamtgewicht:
Die zulässige Zuggesamtgewicht beschreibt das Gewicht, welches ein Gespann (Zugfahrzeug + Anhänger) zusammen mit seiner Ladung maximal auf die Waage bringen darf. Vorausgesetzt ist hierfür, dass das zulässige Gesamtgewicht des jeweiligen Fahrzeugs nicht überschritten wird. Ob Sie ein Gespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger mit Ihrer Fahrerlaubnisklasse führen dürfen, hängt von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab.
Achslasten:
Beim Beladen des Fahrzeugs und bei Fahrtunterbrechungen, wenn z.B. Gepäck oder Lebensmittel nachgeladen werden, die technisch zulässige Gesamtmasse und die zulässigen Achslasten beachten (siehe Fahrzeugpapiere). Die Ladung gleichmäßig auf die Achsen verteilen. Zusätzlich die erlaubte Tragfähigkeit (Load-Index) der Reifen beachten. Wenn die Vorderachse (Wohnmobil) zu stark entlastet wird, verschlechtert sich die Haftung der Reifen auf der Fahrbahn (Traktion), besonders bei Fahrzeugen mit Frontantrieb. Auch in diesem Fall die Ladung anders verstauen.