G 607-Prüfung ist wichtig
Es gelten besondere Vorschriften für die Benutzung und Instandhaltung der Gasanlage in Freizeit-fahrzeugen. Flüssiggas in Freizeitfahrzeugen wird als universeller Energieträger zum Kochen, Heizen und für den Kühlschrank genutzt. Dank ausgereifter Technik ist der Einsatz sehr sicher.
Bislang bestand ein Wohnwagen die Hauptuntersuchung (HU) auch ohne gültige Gasprüfungsplakette und -bescheinigung – das wird er auch weiterhin. Fehlte die Gasprüfung, wurde nur ein geringer Mangel notiert. Bei Wohnmobilen indes war bislang die gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage für die HU-Plakette auf dem Kennzeichen notwendig.
Gasprüfung-Neuregelung ab 2020
Seit dem 1. Januar 2020 spielt die Gasprüfung für die HU keine Rolle mehr: Die Mangelbewertung wird bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend ausgesetzt. Konkret: Bis dahin ist die erfolgreiche Gasprüfung bei Wohnmobilen keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU, bei Wohnwagen wird kein Mangel mehr vermerkt. Der Grund: Die verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen, die in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung der HU gefordert werden.
Die zweijährliche Gasprüfung „G 607“ ist dennoch enorm wichtig. „Eine positive Prüfung stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen“, mahnt der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. Im Klartext: Kommt es zu einem Unfall mit einer Gasanlage, die nicht positiv geprüft wurde, können sich Versicherungen weigern, Eigen- und Fremdschäden zu bezahlen.
Übrigens haben auch Campingplätze das Recht, Freizeitfahrzeuge ohne gültige Gasprüfung den Aufent-halt zu verwehren – und machen davon Gebrauch.
Umgang mit der Gasanlage
Zum einen betrifft das die Flasche, in der das verflüssigte Gas bei einem Druck von rund acht Bar lagert. Am Behälter befindet sich eine eingestanzte Jahreszahl, bis zu der die Flasche als geprüft und sicher gilt. Für Tauschflaschen ist das problemlos, denn man muss sie nur vor Ablauf dieser Frist gegen eine volle tauschen. Danach wird die Flasche in aller Regel nicht mehr vom Händler angenommen, denn es ist eine neue TÜV-Abnahme fällig. Diese kostet rund 70 Euro. Auch Tankflaschen zum Selbstbefüllen und fest eingebaute Gastanks verfügen über ein eingestanztes Datum. Tanks müssen für die Prüfung ausgebaut werden. Nach der Abnahme ist die Flasche oder der Tank für zehn weitere Jahre zum Betrieb zugelassen.
Auch die Schläuche und Druckregler verfügen über ein Verfallsdatum. Spätestens zehn Jahre nach ihrer Herstellung müssen sie unabhängig von ihrer Funktionstüchtigkeit erneuert werden. Über die oben beschriebene „G 607“-Prüfungen hinaus sollte man beim Umgang mit dem Gassystem stets umsichtig sein. Dazu gehört etwa, dass die Gaskastenbelüftung in Bodennähe niemals verschlossen oder mit Gepäck abdeckt sein darf. Austretendes Flüssiggas ist schwerer als Luft. Bei einer Leckage würde es sich in Boden-nähe sammeln, und durch die Belüftungsöffnung kann es gefahrlos ins Freie strömen. Außerdem dürfen sich im Gaskasten keine elektrischen Zündquellen wie etwa ein Sicherungsautomat oder ein Wechsel-richter befinden. Für nachträglich eingebautes, elektrisches Zubehör ist der Gaskasten deshalb tabu.
Praxistipps für die Gasanlage
- Tauschgasflaschen rechtzeitig vor Ablauf des am Griff eingeschlagenen Jahres wechseln.
- Eigentums- und Tankflaschen rechtzeitig vor Ablauf des eingeschlagenen Jahres einer neuen Druck-prüfung unterziehen.
- Tanks für Flüssiggasanlagen müssen alle zehn Jahre geprüft werden. Dazu ist ein Ausbau nötig. Das sollte beim Gebrauchtkauf eines entsprechenden Fahrzeugs berücksichtigt werden.
- Im Gaskasten dürfen sich keine elektrischen Zündquellen befinden. Deshalb hier kein elektrisches Zubehör einbauen.
- Die Belüftungsöffnung des Gaskastens in Bodennähe darf niemals durch Zubehör oder Gepäck verschlossen werden.
- Druckregler und den dazu gehörenden Schlauch unabhängig von deren Funktionstüchtigkeit alle zehn Jahre erneuern.
Gaserstabnahmebescheinigung und Gasprüfheft
Leider ist es uns nicht möglich Ihnen ein neues Gasprüfheft auszustellen. Wenn das Heft nicht mehr vor-liegt, muss durch den ausführenden Prüfer mittels einer Gasprüfung ein neues Gasprüfheft ausgestellt werden. Anhand der Fahrzeug-Identifikations-Nummer können wir gerne prüfen, ob für Ihr Fahrzeug eine Gaserstabnahmebescheinigung vorliegt. Schreiben Sie uns hierzu gerne eine Mail service@dethleffs.de