Bei der EHG-Neuwagen-Anschlussgarantie kommt die sogenannte CarGarantie (www.cargarantie.com) im Garantiefall für die vollen Lohn- und Materialkosten auf, selbstverständlich auch dann, wenn an Ihrem Fahrzeug mehrfach Schäden auftreten. Es fallen keine Selbstbehalte für Sie an.
Die EHG-Garantie für Neufahrzeuge
Die EHG-Neuwagen-Anschlussgarantie für Ihr Wohmobil/Wohnwagen schützt Sie auch nach Ende der Herstellergarantie zuverlässig vor finanziellen Überraschungen. Sie können die Garantie für 12, 24 oder sogar 36 Monate bei Ihrem garantiegebenden Handelspartner abschließen. Diese beginnt mit Ablauf der zweijährigen Herstellergarantie. Eine Verlängerung Ihrer EHG-Neuwagen-Anschlussgarantie ist frühestens 3 Monate vor Ablauf der bestehenden Garantie um weitere 12 Monate möglich.
Die Garantie umfasst alle in Ihren Unterlagen aufgeführte Bauteile unter § 2 Umfang, Dauer und Geltungs-bereich der Garantie. Auf der Website können Sie ebenfalls den Garantieumfang der betreffenden Bau-teile entnehmen https://www.dethleffs.de/service/service/anschlussgarantie.
Bezüglich der Eigenbeteiligung ab drei Jahren nach Erstzulassung, gilt hier nur für die EHG-Gebraucht-wagen-Garantie. Wenn eine EHG-Neuwagen-Anschlussgarantie abgeschlossen wird, kommt hier keine Eigenbeteiligung der im Garantieumfang abgesicherten Bauteile zum Tragen.
Die CarGarantie kann ausschließlich über einen Dethleffs-Händler abgeschlossen werden. Die Garantie wird direkt zwischen Kunde und Versicherung abgeschlossen. Der Dethleffs-Händler ist hier nur der Vermittler. Der Garantieabschluss ist auch schon beim Kauf (sobald eine FIN festgelegt ist) möglich.