Besteht für Wohnwagen Winterreifen-Pflicht?
Die Winterreifenpflicht gilt so nicht für Anhänger – so lautete auch die Mitteilung im offiziellen Schreiben der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 29. November 2010. Auch anhand der Straßenverkehrsordnung lässt sich diese Schlussfolgerung ziehen.
Dort ist bezüglich der Winterreifenpflicht von Kraftfahrzeugen die Rede – Anhänger fallen nicht in diese Kategorie und bilden eine eigene Fahrzeugklasse. Je nach Art des Anhängers können Verkehrsteilnehmer also selbst entscheiden, welche Reifenart sie für richtig halten.
Was bringen Winterreifen auf dem Wohnwagen?
Ein ungebremster, einachsiger Hänger läuft sehr wahrscheinlich auch mit Sommerreifen auf Schnee wie erwünscht hinterher, wenn eine umsichtige Fahrweise an den Tag gelegt wird. Anders sieht es bei gebremsten Anhängern aus. Diese sind nicht nur den Seitenführungskräften (die in Kurven entstehen) ausgesetzt, sie müssen auch in der Lage sein, zu bremsen ohne zu blockieren. Bei dieser Anhängervariante und vor allem auch bei schweren Hängern, die viel im Winter bewegt werden sollen (beispielsweise Wohnwägen), können Winterreifen durchaus Sinn machen, auch wenn keine Winterreifenpflicht besteht.
Müssen die Winterreifen im Sommer vom Wohnwagen runter?
Nein, ein Gesetz welches den Betrieb von Winterreifen im Sommer verbietet gibt es nicht. Jedoch ist die Gummimischung der Winterreifen auf kalte Temperaturen ausgelegt und der Verschleiß erhöht sich drastisch bei sommerlich heißen Bedingungen.
Gelten ansonsten dieselben Bestimmungen wie bei Sommerreifen?
Ja. Auch Winterreifen dürfen für die 100-km/h Zulassung nicht älter als sechs Jahre sein. Auskunft darüber gibt die DOT-Nummer auf der Reifenflanke. Auch die Tragfähigkeit muss natürlich zur zulässigen Gesamtmasse des Wohnwagen passen und darf den im Fahrzeugschein angegebenen Wert nicht unterschreiten.
Gibt es Winterreifen ab Werk?
Da keine Winterreifenpflicht besteht, werden unsere Fahrzeuge werksseitig mit Sommerreifen ausgeliefert. Bei Bedarf kann Ihnen Ihr Dethleffs Vertrags- oder Servicepartner sicherlich ein passendes Angebot machen.
Was ist eigentlich ein Winterreifen?
Seit dem 01.01.2018 ist die Winterreifen-Definition nur erfüllt, wenn auf der Flanke neben dem herkömmlichen M+S auch das Alpine-Zeichen (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu finden ist. Um die Verbraucher nicht zu einem sofortigen Wechsel der Bereifung zu zwingen, gibt es eine Übergangsfrist, somit sind bis zum 30.09.2024 Reifen nur mit M+S Kennung zulässig, sofern diese vor 31.12.2017 produziert wurden. Dennoch empfiehlt sich der Wechsel vorher, da die Reifen mit Schneeflocke durch einen genormten Bremstest auf Schnee getestet wurden und somit mehr Sicherheit aufweisen.